Sehr geehrte Damen und Herren,

betreffs eines in unserem Haus einzubauenden Smart Meters berufen wir uns auf die hier in Österreich für das Thema „Smart Meter“ geltenden Gesetze und Verordnungen: Das „Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz“ (ELWOG), Die „Intelligente Meßgeräte-Anforderungsverordnung“ (IMA-VO) und die „Intelligente Meßgeräte-Einführungsverordnung“ (IME-VO).
Am 15.12.2017 wurde eine Änderung der zuständigen Verordnung (IME-VO) in Kraft gesetzt, die erreichen soll, daß wir bei Ablehnung eines Smart Meters nur noch einzelne Funktionen ablehnen können (15 Min. Speicherung / Fernabschaltung), nicht jedoch das ganze Gerät. Dies ist für uns inakzeptabel und wir (und verschiedene Juristen) sehen diese Änderung als Irreführung! Denn im ELWOG-Gesetz, das über der Verordnung steht, ist unter § 83 die Ablehnungsmöglichkeit eindeutig festgehalten: „Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Meßgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Meßgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“ Auch steht in der nun geänderten IME-Verordnung: „Lehnt ein Endverbraucher die Messung mittels eines intelligenten Meßgerätes ab, hat der Netzbetreiber diesem Wunsch zu entsprechen.“

Zwar heißt es im darauffolgenden Satz, daß der Netzbetreiber in diesem Fall das einzubauende oder bereits eingebaute intelligente Meßgerät derart zu konfigurieren hat, daß keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und so weiter, aber: Auch ein Smart Meter mit deaktivierten Funktionen ist ein „intelligentes Meßgerät“, welches man nach dem ELWOG ablehnen kann!

Zudem

– kann niemand kontrollieren, ob diese Funktionen tatsächlich abgeschaltet sind und wie oft die Daten ausgelesen werden,
– können diese Funktionen jederzeit mit ein paar Klicks aus der Ferne (Netzbetreiberbüro) wieder aktiviert werden,
– bleibt auch der Elektrosmog, den diese Geräte erzeugen, durch die vorhandene fernauslesbare Datenschnittstelle erhalten, da diese Geräte auch eine Verstärkerfunktion haben und die Signale der anderen Smart Meter im gleichen Trafonetz aufnehmen und verstärken können.

Daher lehnen wir jegliche Smart Meter-Stromzähler mit fernauslesbarer Datenschnittstelle ab und verweigern den Einbau in unserem Haus!