Karlheinz Klement: Die Kärntner LTGO und das Bezügegesetz sehen diese Position nicht vor!

Klagenfurt (OTS) – Herr Mag. Christian Leyroutz bezeichnet sich als „geschäftsführender Klubobmann“ der FPÖ im Kärntner Landtag. Presseaussendungen mit diesem Titel sind in Fülle zu finden, z.B. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190901_OTS0041/fpoe-leyroutz-unheimliche-entgleisung-einer-politologin-und-unzulaessiger-eingriff-in-den-wahlkampf

Ein Blick in die Geschäftsordnung des Kärntner Landtages – K-LTGO und in das Kärntner Bezügegesetz 1997 – K-BG 1997 zeigt, daß eine derartige Position nicht vorgesehen ist. Auf eine Nachfrage im Landtagsamt wurde uns wie folgt bestätigt: „Die GO des Kärntner Landtages kennt keinen geschäftsführenden Klubobmann, ebenso wenig das Kärntner Bezüge – Gesetz.“

Nun stellen sich uns die Fragen, wie es sein kann, daß

  • 1.) Mag. Christian Leyroutz diesen Titel führt und ob es sich bei der Führung desselben um Amtsanmaßung handelt?
  • 2.) Wie Mag. Christian Leyroutz mit der Führung des Titels „geschäftsführender Klubobmann“ mittels Kärntner Bezügegesetz besoldet wird?

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Tätigkeiten der FPÖ-Klubobmann Darmann ausführt, wenn dieser ohnehin durch einen „geschäftsführenden Klubobmann“ vertreten wird. Wer bekommt denn den Gehalt von Mag. Darmann?

„Wir weisen darauf hin, daß der Obmann des BZÖ Kärnten Helmut Nikel diesbezüglich eine offizielle Anfrage an das Landtagsamt in Klagenfurt stellen wird“, schließt Karlheinz Klement.

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