BZÖ-Nikel: Gesetzliche Verankerung zur Einschleifung von Manager-Bezügen landesnaher Gesellschaften war überfällig!

Genug gezahlt – BZÖ verlangt Gagenlimit mit Landesratsgehalt

Klagenfurt (OTS) – „In Zukunft müssen Gehälter von Leitungsorganen landeseigener- und naher Unternehmen mit dem Bezug eines Landesrates begrenzt werden“. Das fordert einmal mehr für das BZÖ Kärnten dessen Obmann Helmut Nikel. Er reagiert damit auf einen entsprechenden Bericht in der heutigen Ausgabe der „Krone“. „Obwohl man sich in der Landesregierung bereits darauf geeinigt hat, für diese Herrschaften das Gehalt mit jenem des Landeshauptmannes zu deckeln, drängen wir nach wie vor auf eine frühere Einschleifung“. Besondern stößt sich Nikel daran, dass Strom in Kärnten so hoch wie nirgendwo in Österreich ist und somit scheinbar die Megagagen bei Stromversorgern von allen kleinen Bürgern mitfinanziert werden.

In anderen Bundesländern werden Bezüge von Geschäftsführern landeseigener Unternehmen mit jenen eines Landesrates und Landeshauptmannes begrenzt. Kärnten sei angesichts der finanziellen Lage sogar verpflichtet, mit gutem Beispiel voran zu gehen und am unteren Ende der Gehaltspyramide anzusetzen, so Nikel.